prorat AT stunet.tu-freiberg.de
Titel: Newsletter des Promovierendenrats
Listenarchiv
- From: Wenke Wilhelms <wenke.wilhelms AT prorat.tu-freiberg.de>
- To: prorat AT stunet.tu-freiberg.de
- Subject: [Prorat] ProRat in der Grundordnung und nächste Mittagsrunde
- Date: Tue, 9 Jul 2013 20:56:14 +0200
- List-archive: <http://lists.stunet.tu-freiberg.de/pipermail/prorat>
- List-id: "Das ist der Newsletter des PromovierendenRats." <prorat.stunet.tu-freiberg.de>
Please find English version below!
Liebe ProRat-Newsletter-Empfänger,
es hätte kaum schöner kommen können: In der heutigen Sitzung des Erweiterten Senats hat dieser mit großer Mehrheit der Aufnahme einer Doktorandenvertretung in die Grundordnung zugestimmt. Habt also vielen Dank für eure bisherige Unterstützung! Liebe ProRat-Newsletter-Empfänger,
Zuvor wurde unser Antrag im Senat kontrovers diskutiert und umformuliert. Wir stehen also nicht mit der Formulierung in der Grundordnung, die wir an alle versendet haben. Dennoch ist es ein großer Erfolg, auf dessen Grundlage wir gut arbeiten und Promovierendeninteressen innerhalb der Hochschule sowie nach außen vertreten können. Die genaue Formulierung findet ihr unterhalb des englischen Teils dieser Mail.
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A hint for those who can understand some German: On Thursday (July 11th, 12o'clock), ProRat will present the next Mittagsrunde on the topic "DFG-Finanzierung für Nachwuchswissenschaftler". More here: http://tu-freiberg.de/prorat/upcoming-meetingsevents
Have a nice evening
Wenke for ProRat
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§ 16 Doktorandenschaft
(1) Die Doktoranden, über deren Absichtserklärung der jeweils zuständige Fakultätsrat der Universität positiv entschieden hat, bilden in ihrer Gesamtheit die Doktorandenschaft an der Universität.
(2) Die Doktorandenschaft wählt eine Doktorandenvertretung. Das Nähere regelt die Doktorandenschaft in eigener Zuständigkeit.
(3) Über Mitwirkungsrechte der Doktorandenvertretung in den Organen der Universität beschließt das jeweilige Organ. Die Doktorandenvertretung hat kein Stimmrecht.
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§ 16 Doktorandenschaft
(1) Die Doktoranden, über deren Absichtserklärung der jeweils zuständige Fakultätsrat der Universität positiv entschieden hat, bilden in ihrer Gesamtheit die Doktorandenschaft an der Universität.
(2) Die Doktorandenschaft wählt eine Doktorandenvertretung. Das Nähere regelt die Doktorandenschaft in eigener Zuständigkeit.
(3) Über Mitwirkungsrechte der Doktorandenvertretung in den Organen der Universität beschließt das jeweilige Organ. Die Doktorandenvertretung hat kein Stimmrecht.
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Dipl.-Geophys. Wenke Wilhelms
PromovierendenRat an der
TU Bergakademie Freiberg
Akademiestr. 6
09599 Freiberg
Tel.: +49 3731 392723
eMail: wenke.wilhelms AT prorat.tu-freiberg.de
PromovierendenRat an der
TU Bergakademie Freiberg
Akademiestr. 6
09599 Freiberg
Tel.: +49 3731 392723
eMail: wenke.wilhelms AT prorat.tu-freiberg.de
- [Prorat] ProRat in der Grundordnung und nächste Mittagsrunde, Wenke Wilhelms, 09.07.2013
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